Im Schuljahr 2024/25 gibt es an der VS Groß Gerungs die „Schulische Nachmittagsbetreuung“ nach den Richtlinien des Landes NÖ. Die Betreuungstage können zwischen einem und vier Tagen gewählt werden, wobei die Kinder Ihr von Montag bis Donnerstag in der Schule unter Aufsicht einer Lehrperson und der Freizeitpädagoginnen … betreut werden.
Die Beaufsichtigung teilt sich in:
- Gegenstandsbezogene Lernzeit und/oder individuelle Lernzeit (Lesen, Lernen, Üben, Aufgabe machen usw.)
- Freizeit (Spielen, Basteln, Turnen, Bewegung an der frischen Luft usw. )
Grundsätzlich ist mit der Anmeldung zur „Schulischen Nachmittagsbetreuung“ in NÖ die Anwesenheit bis 16.00 Uhr verpflichtend!
Entschuldigungen: Wer nicht bis 16.00 Uhr bleibt, muss eine Entschuldigung vorlegen. Bei wiederkehrenden Anlässen (z. B. Besuch der Musikschule, VHS-Kurse usw. ) reicht natürlich eine einmalige Eintragung. Ohne diese schriftliche Erlaubnis darf niemand die Nachmittagsbetreuung verlassen.
Die Anmeldung ist verbindlich und gilt für das ganze Schuljahr 2024/25.





